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Hessisches Landessozialgericht legt Regelsatzprüfung dem Bundesverfassungsgericht vor

 
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Anmeldedatum: 22.03.2008
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BeitragVerfasst am: 30.10.2008 02:23    Titel: Hessisches Landessozialgericht legt Regelsatzprüfung dem Bundesverfassungsgericht vor Antworten mit Zitat

Zitat:
Hessisches Landessozialgericht
L 6 AS 336/07
S 5 AS 119/05 (Sozialgericht Kassel)

B e s c h l u s s

In dem Rechtsstreit

1.,
2.,
3.,
sämtlich wohnhaft: ,

Kläger und Berufungskläger,
Prozessbevollm. zu 1. - 3.: Rechtsanwalt Hubertus Brondke,
Landstraße 65, 37287 Wehretal,

g e g e n

Arbeitsförderung Werra-Meißner - ARGE -, vertr. durch den Geschäftsführer,
Bremer Straße 10a, 37269 Eschwege,

Beklagte und Berufungsbeklagte,

beigeladen:

1. Kreisstadt Eschwege, vertr. durch den Magistrat, dieser vertr. durch den Bürgermeister,
Obermark 22, 37269 Eschwege,
2. Land Hessen, vertr. durch das Hessische Sozialministerium,
Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden,
3. Werra-Meißner-Kreis, vertr. durch den Kreisausschuss, dieser vertr. durch den Landrat,
Schlossplatz 1, 37269 Eschwege,
4. Bundesrepublik Deutschland, vertr. durch die Bundeskanzlerin, diese vertr. durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales,
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin,

hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt auf die mündliche Verhandlung vom 29. Oktober 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Dr. Borchert, den Richter am Landessozialgericht Rußig und den Richter am Landessozialgericht Barnusch sowie die ehrenamtlichen Richter Thielemann und Wasserheß beschlossen:

I. Das Verfahren wird ausgesetzt.

II. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 80 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I. S. 2954, 2955), vereinbar sind mit dem Grundgesetz (GG) - insbesondere mit Artikel 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (Rechts- und Sozialstaatsprinzip).
Quelle: Hessisches Landessozialgericht
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