|
Unbenanntes Dokument
Archiv 2008 Apr2007 Mar, Apr2006 May, Mar, Jul, Jan, Dec, Apr2005 Nov
|
Politik: Gegen Hartz IV! Menschenwürdiges Leben und Arbeiten für Alle!
vom 24.04.2008 20:33
Arbeitslosigkeit und Armut bekämpfen!
Gegen Hartz IV! Menschenwürdiges Leben und Arbeiten für Alle!
 | Im August 2007 waren über 230.000 Hamburgerinnen und Hamburger auf öffentliche Unterstützungsleistungen angewiesen. Das sind 13,5 Prozent der Bevölkerung. Arbeitslosengeld II (ALG) erhielten 200.000, Sozialhilfe 9.000 und Grundsicherung 24.000 Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl Erwerbsloser, die keine Leistungen mehr beziehen, weil sie zum Beispiel in einer »Bedarfsgemeinschaft« leben. Die Lebensumstände der abhängig Beschäftigten, der kleinen Selbständigen, der Erwerbslosen, RentnerInnen und SozialhilfeempfängerInnen werden immer unsicherer: Lohn- und Sozialabbau, Selbstausbeutung, Gängelung und Kürzungen am Lebensnotwendigen. Wer arm ist, erhält weniger Bildung, wird zu minderwertiger Arbeit gezwungen, hat insgesamt weniger Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe, ist häufiger krank, stirbt im Schnitt zehn Jahre früher. Diese Situation ist das Ergebnis einer Bundes- und auch Landespolitik im Interesse des großen Geldes.
Diese Zustände sind unhaltbar. |
Darum am 24.02.08 DieLinke.Hamburg wählen!
Mehr zum Thema bei: PeNG!
Einladung = Vorladung. Eingliederungsvereinbarung = Verwaltungsakt?
vom 02.04.2007 02:18
Wie eine ARGE mit Neusprech noch mehr Verwirrung stiftet
Von Ralf Hagelstein*
In seiner vorausgegangenen Glosse, quasi dem ersten Teil unseres Neusprech-Kurses, beschrieb unser Kolumnist, wie erstaunt er war, als sich eine "Einladung zum Gespräch" der ARGE Hamburg als strafbewehrte Vorladung entpuppte. Nun schildert er, was geschah, als er dieser Vorladung Folge leistete. D. Red.
Pünktlich zum Termin meiner Vorladung zum "Gespräch" mit dieser mir unbekannten Person erschien ich in "dem" Job-Center, zu dem ich "eingeladen" wurde. Als ich später, nach dem Termin, meine Unterlagen zu Hause durchsah, fühlte ich mich eher "verladen" als "eingeladen". Aber der Reihe nach.
Natürlich war ich als folgsamer Staatsbürger überpünktlich; ich erbat sogar eine ganze Minute vor dem angegebenen Termin Einlass in die heiligen Hallen der mich "einladenden" Person. Und siehe da, meinem Begehr wurde sogleich entsprochen. Nach einer eher als freundlich distanziert zu bezeichnenden gegenseitigen Begrüßung und Vorstellung, geht es gleich aufs Ganze. Eine "Eingliederungsvereinbarung" soll mit mir abgeschlossen werden!
"Eingliederungsvereinbarung?", denke ich so für mich, was kann das sein, was habe ich verpasst? Mir wurde dann, allerdings nur ganz grob skizziert, dies sei eine "Vereinbarung", die wir hier und heute abschließen würden, per "blutsbrüderlich- verwandter", beiderseitiger Unterschrift. "Geben und Nehmen", "Fördern und Fordern" hallte es in den finstersten Ecken meines Unterbewusstseins.
"Das ist doch eine tolle Sache", meinte der rosa Engel auf meiner rechten Schulter, "Du unterschreibst nicht einmal Dein eigenes Todesurteil", konterte der kleine rote Teufel auf meiner linken Schulter. Und ich saß baff dazwischen. Was nun?
Als hätte sie den Disput mit meinen beiden lieben Begleitern mitbekommen, erklärte die "einladende" Person: "Wenn Sie hier und heute nicht unterschreiben, erlasse ich die "EingliederungsVereinbarung" als "Verwaltungsakt"". Von meiner rechten Schulter schallte es "Bitte?", von der linken "Lauf weg, hol Hilfe, Polizeiiii!".
Nun saß ich da, leicht belämmert, "Öh, nach Hause nehmen, in Ruhe lesen", stammelte ich schon fast. "Nix da, unterschreiben oder VA, da habe ich kein Problem mit", schallt es mir frontal in mein empfindliches Gehörorgan. "Nach Hause mitnehmen... Bedenkzeit...", schien ich meinem Empfinden nach zu stammeln. Von meiner rechten Schulter tönte es verführerisch, "Beuge Dich!".
Von der linken Schulter vernahm ich nur versatzweise Rufe wie "Hilfe! ... Polizei! ... Anwalt! ... Gericht! ..."
Das wurde mir nun doch alles zuviel, ich sammelte alle vorgelegten Unterlagen ein, stopfte sie in meine Jute-Tasche mit der Aufschrift "Deutscher Bundestag", verabschiedete mich und trottete erschüttert von dannen.
Plötzlich, völlig unvermutet, fand ich mich in meinem trauten Heim wieder. Wie benommen schüttelte ich den Nebel aus meinen Gedanken und sah aus den Augenwinkeln rechts und links von der Schulter kleine Schatten herunterfallen. Was war passiert?
Neusprech hatte meine Gedanken vernebelt! Oh Graus!
"Eingliederungs-Vereinbarung" hallte es in mir wider. Eine "Vereinbarung" zur "Eingliederung"? Wann wurde ich denn "ausgegliedert"? Wie ein Berserker durchforstete ich die amtliche Post der letzten Jahre im Aktenschrank, aber ich fand einfach keinen "Bescheid" über eine "Ausgliederung"!? Wie sollte ich bloß in etwas wieder "eingegliedert" werden, aus dem ich gar nicht "ausgegliedert" wurde, und das auch noch "amtlich"?
Boah, dieses Neusprech ist echt gräuslig, und ich habe gerade kein "1984" zum Nachlesen zur Hand. "DoppelPlusUnGut" befand mein Unterbewußtsein über diesen Zustand.
"Vereinbarung!", spuckte mir mein Intellekt, das scheue Reh, aus den hintersten Windungen der Gehirnmasse entgegen. Was hatte die Person vorhin gesagt? "Keine Unterschrift, dann VA!"
Ein Blick in das Online-Lexikon "wikipedia" fütterte meine grauen Zellen mit folgendem Wissen:
"Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts."
Öha! "Einseitig verbindliche Regelung". Das ist also ein "VA"! Aber, so regt sich in mir leichter Widerstand, kann eine "Vereinbarung", ebendiese "Eingliederungs-Vereinbarung", einseitig verbindlich sein? Zeichnet nicht eine "Vereinbarung" eine von zwei Seiten übereinstimmende Willenserklärung aus?
Irgendwie komme ich mit dem Neusprech noch nicht klar. Bei meiner Person muss es sich wohl um einen "Ewiggestrigen" handeln.
„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glauben – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“
George Orwell, 1984
*Ralf Hagelstein ist Sprecher von PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener Hamburg, www.peng-ev.de
Veröffentlicht bei: LinksZeitung
GLOSSE: Eine "Einladung" mit Strafandrohung
vom 02.04.2007 02:12
Wie eine ARGE mit Neusprech den Hartz-IV-Zwang beschönigt
Von Ralf Hagelstein
Wann wurden Sie zuletzt "eingeladen"? Von einem Freund zum Kaffee oder von Ihrem Autohaus zur Frühjahrsschau?
Einladungen nehme ich meistens gerne an, so wie die von einer Freundin zu einem Kinobesuch, oder die eines Journalisten für ein Zeitungsinterview. Einladungen sind meist etwas Schönes. Eine solche Einladung flatterte mir dieser Tage ins Haus. Absender war die "Hamburger ARGE SGB II", die für mich als "Langzeitarbeitslosen" zuständige "Betreuungsbehörde". Da stand ganz oben unmissverständlich "Einladung".
Eine mir bisher unbekannte Person lädt mich in "die Jobcenter" ein, obwohl nur eines dort benannt wird. Wie sollte ich auch gleichzeitig in mehreren "Jobcentern" anwesend sein können? Die einladende Person "möchte" mit mir "sprechen". Ob ich das möchte oder nicht, diese Entscheidung wird mir etwas später im Schreiben gleich abgenommen.
Diese "Einladung" ist nur scheinbar eine Einladung. Denn in dem Schreiben heißt es dann: "Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB II)". Auf der Rückseite steht noch ein Hinweis auf die "Rechtsfolgenbelehrung". Sollte ich dieser Einladung nicht Folge leisten, heißt es da, werde das Arbeitslosengeld II um 10 % für mich "abgesenkt".
Eine Einladung mit "Strafandrohung"? Ja wo gibt es das denn? Wohl nur bei der "ARGE", andere Amtsstuben nennen das Kind korrekt beim Namen: Vorladung*.
* Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle. (wikipedia)
Veröffentlicht bei: LinksZeitung
Das Grundgesetz wird auf Grund gesetzt
vom 23.03.2007 20:16
| Zitat: |
Pressemitteilung
zu den Plänen des Wirtschaftsministers Glos, die Zwangsarbeit in Deutschland wieder hoffähig zu machen, erklärt Wolfgang Joithe, Mitbegründer von „PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener“, Hamburg:
Das Grundgesetz wird auf Grund gesetzt
Glos lässt Katze aus dem Sack: Zwangsarbeit für Hartz-IV-Geschädigte
Laut einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ vom 23.03.07 will der Wirtschaftsminister 1,4 Millionen Stellen für Geringverdiener schaffen. Das „erarbeitete Konzept“ sieht eine „Arbeitspflicht für alle Hilfsbedürftigen“ vor. Die „Ökonomen des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) glauben, dass die Pläne von Glos ein wahres Job-Wunder auslösen können“.
Ob die „entwickelte Reform“ aus der Feder des Herrn Glos und seiner Mitarbeiter stammt, sei einmal dahingestellt. Wie wir wissen, arbeitet die Wirtschaftslobby den Regierenden gern zu – was bei der fehlenden Fachkompetenz nur allzu bereit „angenommen“ wird.
Dass hier eine Journalistin der „Süddeutschen Zeitung“ ( Nina Bovensiepen) dieses Konzept ohne jede kritische Bemerkung in einen Artikel gießt, zeigt den Zustand der journalistischen Arbeit in Deutschland – und den Zustand unserer „BILDungsgesellschaft“.
Einen Blick in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hätte Frau Bovensiepen doch wohl werfen können:
Art. 12:
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“
„Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen Dienstpflicht.“
„Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“
Zumindest hier hätte man einige kritische Anmerkungen erwarten dürfen. Das ein Bundesminister das Grundgesetz auf Grund setzen will, wäre doch die eine oder andere Zeile wert gewesen – oder ist unsere Verfassung das Papier nicht mehr wert, auf dem es gedruckt ist?
Noch besser kommt es mit dem „unabhängigen“ IZA-Institut. Ein Archiv scheint es bei der „Süddeutschen Zeitung“ nicht mehr zu geben:
Im Februar 2006 schlug der IZA-Direktor für Arbeitsmarktpolitik, Dr. Hilmar Schneider, vor, die Arbeitskraft von Hartz-IV-Geschädigten zu „versteigern“, der „Sklavenmarkt“ lässt grüßen.
Direktor des Instituts ist Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann, der der „Initiative für (A)Soziale Marktwirtschaft“ nahe steht und auch Präsident des „Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)“ ist . Zimmermann ist vehementer Verfechter der Arbeitsmark“reformen“ und trimmt das ehemals gut beleumdete DIW auf den neoliberalen Kurs.
Last but not least: Präsident des IZA ist Klaus Zumwinkel, der Vorstandsvorsitzende der „Deutsche Post World Net“. Die Deutsche Post AG wiederum „hält sich“ das IZA.
Bei der IZA handelt es sich also nicht um ein unabhängiges Institut, sondern um ein Instrument jener, die den Raubtierkapitalismus weiter vorantreiben wollen, der verharmlosend auch „Neoliberalismus“ (besser: Neofeudalismus) genannt wird.
Eine Nachfrage sei gestattet: Wieso nur 1,4 Millionen Stellen? Nach den offiziellen Zahlen müssten doch mindestens 4 Millionen Zwangsarbeit-Jobs geschaffen werden! Da sich diese Herren, denen das Grundgesetz einfach schnuppe ist, reichlich aus dem Fundus unserer jüngsten, unrühmlichen Geschichte bedienen (Reichsarbeitsdienst, der unter den Nazis zum Zwangsdienst wurde), lässt diese Lücke nur einen Schluss zu: die restlichen 2,6 Millionen werden auf ein „sozialverträgliches Ableben“ vorbereitet. Ganz im Sinne unseres Bundesministers Müntefering: „Nur wer arbeitet, soll essen“. Und was forderte der Präsident des HWWI (Hamburger Welt-Wirtschafts-Institut), Prof. Dr. Thomas Straubhaar (Botschafter der „Initiative (A)Soziale Marktwirtschaft“), kürzlich: „Zuckerbrot und Peitsche“.
Glos, Clement, Zimmermann, Zumwinkel, Schneider, Straubhaar: nur die Mode hat sich geändert. Man trägt heute dezentes Grau bis Schwarz – und ist kräftig dabei, das Grundgesetz auf Grund zu setzen.
Da der Verfassungsschutz, der doch unsere Verfassung schützen soll, kaum hinsichtlich der Vorschläge des Herrn Glos und seiner Zu-Arbeiter tätig werden wird, sei auf Artikel 20 des Grundgesetzes hingewiesen:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
|
|
|